Eintritt Ersatzperson, Umbuchung, Rücktritt durch den Kunden
6.1 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner eine
Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, die
er Maris Reisen zuvor rechtzeitig anzuzeigen hat. Maris Reisen kann diesem
Eintritt widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen
nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen entgegenstehen.
6.2 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines Reisenden, haften Reisender und
Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch
den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
6.3 Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn Änderungen
des Vertrages (z.B. Reiseteilnehmer, Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft,
Beförderungsart, Abflughäfen, Zustiegsbahnhöfe), so wird Maris
Reisen sich bemühen, dem Verlangen des Kunden zu entsprechen. Ein Anspruch
auf Umbuchung besteht nicht. Wird auf Wunsch des Reisenden eine Umbuchung durchgeführt, so wird hierfür eine Umbuchungspauschale von
EUR 30,00 pro Person erhoben. Umbuchungen sind nur bis 30 Tage vor
Reiseantritt möglich. Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt
des Reisenden von der von ihm gebuchten Reise möglich. Umbuchungen
Dynamischer Reisepakete sind grundsätzlich nicht möglich. Für den
Rücktritt gilt Ziffer 6.4 entsprechend. Dem Reisenden bleibt es vorbehalten,
Maris Reisen im Einzelfall nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur
in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschale entstanden ist. Bei Reisen
mit Linienflügen sind Umbuchungen des Reisenden nur nach vorhergehendem
Rücktritt bei gleichzeitiger Neuanmeldung und nach Verfügbarkeit
möglich. Für den Rücktritt gelten die Ziffern 6.4 bis 6.6 entsprechend.
6.4 Rücktritt: Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
durch eine Erklärung, die schriftlich erfolgen sollte, gegenüber seiner Buchungsstelle
oder Maris Reisen zurücktreten. Maßgeblich ist der rechtzeitige
Eingang der Erklärung bei Maris Reisen oder bei der Buchungsstelle.
Maris Reisen hat in diesem Fall einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
Bei der Berechnung der Entschädigung werden gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen
der Reisebestandteile von Maris Reisen berücksichtigt. Maris Reisen
ist auf Verlangen des Reisenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung
zu begründen. Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, Maris Reisen im
Einzelfall einen geringeren Schaden nachzuweisen. Tritt der Reisende vom
Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann Maris Reisen für
jeden angemeldeten Teilnehmer eine Entschädigung nach Maßgabe der
folgenden Pauschalen verlangen:
6.4.1 Linienflüge, Flugpauschalreisen mit Linienflügen:
- bis 120 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
- vom 119. bis 60. Tag vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises
- vom 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises
- vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
- vom 14. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 85 % des Reisepreises
- vom 3. Tag vor Reiseantritt am Reisetag oder bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises
6.4.2 Für alle anderen, nicht von obiger Pauschale umfassten Reisen:
- bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
- vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises
- vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises
- vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
- vom 6. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 70 % des Reisepreises
- vom 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 90 % des Reisepreises
Teilstornierungen, d.h. Stornierungen nur bestimmter Leistungen bei Dynamischen
Paketen, sind nicht möglich. Für die Stornierung bestimmter Dynamischer
Reisepakete (z. B. dynamische Pakete mit Linienflugtarifen, die
eine sofortige Ticketausstellung erforderlich machen) können besondere,
von den vorgenannten Bedingungen abweichende, Stornobestimmungen
gelten. Diese werden Ihnen in jedem Fall vor der Buchung dieser Produkte
mitgeteilt. Im Falle der Geltendmachung einer Entschädigungspauschale
bleibt es dem Reisenden unbenommen, Maris Reisen nachzuweisen, dass
Maris Reisen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.4.3 Sonderveranstaltungen
Kosten für Eintrittskarten (z. B. Musicalbesuch, Oper, Konzerte, Theater,
Sonderveranstaltungen), sofern nicht Bestandteil der Grundleistung, werden
unabhängig von der Stornopauschale vollständig in Rechnung gestellt.
Dies gilt auch für Umbuchungen. Bei lediglich vermittelten Eintrittskarten
gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Anbieters, die Ihnen bei Buchung
mitgeteilt werden.
6.5 Gruppenreisen
Als Gruppenreisen gelten Reisen ab einer angemeldeten
Reiseteilnehmerzahl von 10 Personen. Gruppenreisen unterliegen gesonderten
Bedingungen, insbesondere besonderen Regelungen zum Rücktritt
und den anfallenden Stornokosten, die dem Reisenden vor der Buchung
der Reise mitgeteilt werden.
6.6 Soweit Maris Reisen durch die Leistungsträger, insbesondere Beförderungsunternehmen,
höhere Gebühren auferlegt werden, sind Rücktrittsgebühren
bis zur Höhe des Reise- bzw. Flugpreises fällig. Rücktrittsentgelte
sind jeweils sofort fällig. Bei abweichenden Rücktrittsbedingungen und Stornokostenregelungen
der an der Reise beteiligten Leistungsträger gelten
deren Rücktritts- und Stornobedingungen, sofern darauf in der Buchungsbestätigung
ausdrücklich hingewiesen wird.
6.7. Maris Reisen kann keine Entschädigung verlangen, wenn der Rücktritt erfolgt,
weil am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare,
außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung
der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich
beeinträchtigen. Auf § 651h Abs. 3 BGB wird verwiesen.
Zur Vermeidung des Kostenrisikos bei Umbuchung und Rücktritt empfiehlt
Maris Reisen dem Reisenden den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung,
den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten
bei Krankheit oder Unfall, einer Auslandsreisekrankenversicherung
sowie ggf. einer Reisegepäckversicherung.